PREISE
ERNÄHRUNGSBERATUNG/
-THERAPIE
Kostenerstattung
Aufgrund des Zertifikats "Ernährungsberater VDOE" vom Verband der Oecotrophologen und der Listung bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" ist eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen möglich. Die Höhe ist von jeder Krankenkasse aber individuell abhängig. Die Praxis darf keine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen vornehmen. Das bedeutet: Rechnungen meinerseits werden immer direkt von Ihnen bezahlt.
Bei einer Ernährungstherapie (liegt bereits eine Erkrankung vor) muss Ihnen Ihr Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen, welche Sie bei der Krankenkasse einreichen. > Hier können Sie das Formular herunterladen <
Bei der Ernährungsberatung (Prävention z.B. Übergewicht, Schwangerschaft) benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, um den korrekten Weg einer Bezuschussung zu gewährleisten.
BERATUNG IN DER
SCHWANGERSCHAFT
Kostenerstattung
Die Beratung in der Schwangerschaft / Stillzeit / Übergewicht ist in den meisten Fällen eine Präventionsleistung. Aufgrund des Zertifikats "Ernährungsberater VDOE" vom Verband der Oecotrophologen und eine Listung bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" ist eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen möglich. Die Höhe ist von jeder Kranken-kasse aber individuell abhängig.
Die Praxis darf keine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen vornehmen. Das bedeutet: Rechnungen meinerseits werden immer direkt von Ihnen bezahlt. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, um den korrekten Weg einer Bezuschussung zu gewährleisten.
Behandlungsablauf
Kurze Vorbesprechung
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ca. 45 – 60 Minuten Behandlung
+
Besprechung Ergebnisse
Jede Behandlung ist individuell und benötigt einen anderen Rahmen. Sprechen Sie mich einfach an.